Kosten der Hippotherapie
a) Die Therapiekosten werden bei ausgewählten Diagnosen von den
gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechend der aktuellen
Tarife für Hippotherapie (analog zu 60 min. Neurophysiologische
Behandlung) refundiert. Da ich keine Verträge mit den Kranken-
versicherungen habe, bleibt Ihnen dabei ein Selbstbehalt.
Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenver-
sicherung und erbitten Sie die chefärztliche Genehmigung vor
dem Behandlungsbeginn.
b) Pferd und Halle sind von Ihnen direkt an den Tierhalter bzw. Stall
jeweils für 10 Therapieeinheiten per Erlagschein vorab einzubezahlen.
c) Helfer sind bei jeder Therapieeinheit von Ihnen direkt an die Person
bar zu bezahlen.
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